Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung für Gewinnspiele von Franz Mediaprint.
Die Teilnahme an Gewinnspielen und deren Durchführung richten sich nach den folgenden Bestimmungen.
1 Teilnahme
1.1 Die Teilnahme an Gewinnspielen ist erst ab 18 Jahren möglich. Sofern davon abweichend Minderjährigen die Teilnahme ausdrücklich gestattet ist, bedürfen diese der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten zur Teilnahme.
1.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Franz Mediaprint sowie alle unmittelbar mit der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen sowie deren Angehörige und alle Personen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich in unerlaubter Weise einen Vorteil verschaffen wollen.
Rappenauer behält sich vor, Personen von Gewinnspielen auszuschließen, soweit dies aus Gründen der Fairness und Chancengleichheit gegenüber den anderen Teilnehmern erforderlich ist.
1.3 Die Teilnahme erfolgt online. Eine Teilnahme ist grundsätzlich nur aus der Bundesrepublik Deutschland möglich.
Rappenauer behält sich vor, Personen von Gewinnspielen auszuschließen, soweit dies aus Gründen der Fairness und Chancengleichheit gegenüber den anderen Teilnehmern erforderlich ist.
1.3 Die Teilnahme erfolgt online. Eine Teilnahme ist grundsätzlich nur aus der Bundesrepublik Deutschland möglich.
1.4 Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen und die Angaben müssen vollständig sein.
2 Durchführung und Abwicklung
2.1 Die Gewinner werden per Losentscheid aus allen Teilnehmern bzw. bei einer Gewinnspielfrage aus allen Teilnehmern mit der richtigen Lösung ermittelt. Pro Teilnehmer ist, soweit nicht anders geregelt, jeweils nur ein Gewinn bzw. die Einsendung nur einer Lösung je Gewinnspiel möglich.
2.2 Die Gewinner werden von Rapppenauer schriftlich und/oder telefonisch bzw. per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach seiner Gewinnbenachrichtigung, so steht das Erlöschen des Gewinnanspruchs im Ermessen von Franz Mediaprint.
2.3 Eine Zusendung des Gewinns erfolgt ausschließlich an Adressen in der Bundesrepublik Deutschland und auf dem Postweg.
2.4 Handelt es sich bei dem Gewinn um eine Reise, erfolgt die Abwicklung allein durch den Reiseveranstalter, der den Gewinnern von Franz Mediaprint bekannt gegeben wird. Der Reiseveranstalter setzt sich mit den Gewinnern bezüglich der konkreten Reisebuchung in Verbindung.
Die Reise kann nur zu den vom Veranstalter bestimmten Konditionen und Zeiten angetreten werden. Sollte die Reise zu dem bestimmten Zeitpunkt nicht angetreten werden, so steht das Erlöschen des Gewinnanspruchs im Ermessen von Franz Mediaprint. Ein Anspruch auf Auszahlung des Wertes in Geld besteht nicht. Der Gewinner hat den Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. der weiteren Leistungsträger zuzustimmen, um die Reise antreten zu können.
Für sämtliche Ansprüche aus dem Reiseverhältnis haften ausschließlich der Reiseveranstalter bzw. die weiteren Leistungsträger. Vom Gewinner verursachte Mehraufwendungen (z.B. durch Reiseterminänderungen nach Vereinbarung mit dem Veranstalter) trägt der Gewinner selbst. Die Anreise zum bzw. Rückreise vom jeweiligen Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) organisiert der Gewinner selbst. Die dadurch entstehenden Kosten sowie die Kosten für private Aufwendungen (z.B. Telefongebühren, Minibarnutzung) trägt der Gewinner Außer in den Fällen eines eigenen Vershulden (4.1) Franz Mediaprint haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel der von einem Reisveranstalter erbrachten Leistungen und/ oder für die Insolvenz des Reiseveranstalters und die daraus resultierenden Folgen für die Durchführung und Abwicklung der Inanspruchnahme der Leistung bzw. des Gewinns.
Die Reise kann nur zu den vom Veranstalter bestimmten Konditionen und Zeiten angetreten werden. Sollte die Reise zu dem bestimmten Zeitpunkt nicht angetreten werden, so steht das Erlöschen des Gewinnanspruchs im Ermessen von Franz Mediaprint. Ein Anspruch auf Auszahlung des Wertes in Geld besteht nicht. Der Gewinner hat den Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. der weiteren Leistungsträger zuzustimmen, um die Reise antreten zu können.
Für sämtliche Ansprüche aus dem Reiseverhältnis haften ausschließlich der Reiseveranstalter bzw. die weiteren Leistungsträger. Vom Gewinner verursachte Mehraufwendungen (z.B. durch Reiseterminänderungen nach Vereinbarung mit dem Veranstalter) trägt der Gewinner selbst. Die Anreise zum bzw. Rückreise vom jeweiligen Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) organisiert der Gewinner selbst. Die dadurch entstehenden Kosten sowie die Kosten für private Aufwendungen (z.B. Telefongebühren, Minibarnutzung) trägt der Gewinner Außer in den Fällen eines eigenen Vershulden (4.1) Franz Mediaprint haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel der von einem Reisveranstalter erbrachten Leistungen und/ oder für die Insolvenz des Reiseveranstalters und die daraus resultierenden Folgen für die Durchführung und Abwicklung der Inanspruchnahme der Leistung bzw. des Gewinns.
2.5 Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Änderung oder Ergänzung des jeweiligen Gewinns. Folgekosten, die durch den jeweiligen Gewinn ausgelöst werden, haben die Gewinner selbst zu tragen.
2.6 Ansprüche auf ersatzweise Barauszahlungen bestehen nicht.
2.7 Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.
3 Datenschutz
3.1 Franz Mediaprint wird personenbezogene Daten als Veranstalter von Gewinnspielen erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Begründung des Rechtsverhältnisses mit dem Teilnehmer sowie zur anschließenden Durchführung und Abwicklung des Gewinnspieles erforderlich ist. Dabei handelt es sich insbesondere um die folgenden personenbezogenen Daten: Die postalische Anschrift des Teilnehmers zum Zweck der Gewinnbenachrichtigung sowie dessen E-Mail-Adresse und Telefonnummer, um eine Gewinnbenachrichtigung im Falle versehentlich fehlerhafter Dateneingaben soweit als möglich sicherstellen zu können sowie das Geburtsdatum zum Zweck der Altersprüfung.
3.2 Für den Fall, dass die Auslieferung bzw. Bereitstellung bestimmter Preise über Fachhändler, Reiseveranstalter oder sonstige Dritte abgewickelt wird (Kooperationspartner von Franz Mediaprint), übermittelt Franz Mediaprint im erforderlichen Umfang die Kontaktdaten des Gewinners an den jeweiligen Kooperationspartner, damit dieser mit dem Gewinner in Kontakt treten kann.
4 Haftung
4.1 Franz Mediaprint wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
4.2 Ansprüche wegen möglicher Sach- und/ oder Rechtsmängel an den von den Preissponsoren gestifteten Gewinnen sind ausschließlich diesen gegenüber geltend zu machen.
4.3 Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines Preissponsors sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
4.4 Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5 Sonstiges
5.1 Bezüglich der Zuerkennung des Gewinns ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
5.2 Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
5.3 Franz Mediaprint behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen ändern, wenn die Änderung erforderlich und unter Berücksichtigung der Interessen von Franz Mediaprint für den Teilnehmer zumutbar ist. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb der von Franz Mediaprint gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Franz Mediaprint weist den Kunden in der Änderungsankündigung auf diesen Umstand hin.
Stand: Dezember 2018